Was YouTube und die Websites der Öffentlich-Rechtlichen gemeinsam haben

Neulich hat Marcel Weiß darauf hingewiesen, wie clever YouTube mit auf seiner Plattform nicht mehr verfügbarem Content umgeht. Es nennt offen die Akteure, die für die Nicht-Verfügbarkeit verantwortlich sind, und lenkt somit potenziellen Groll auf sie:

Als vor längerer Zeit die heute übliche Praxis begann, nicht autorisierte oder nicht lizensierte Musikvideos auf YouTube massenhaft zu sperren, dachte ich mir, wie brillant die Vorgehensweise von YouTube-Betreiber Google ist: Statt die entsprechenden Videos komplett zu entfernen und dem verdutzten Nutzer eine leere Suchergebnisseite vorzusetzen, behält man den Kontext bei und sagt dem Nutzer etwas in der Art von: “Die Spielverderber von den Majorlabels wollen nicht, dass wir Dir zeigen, was Du sehen willst.”

Was YouTube und die Websites der Öffentlich-Rechtlichen gemeinsam haben

 

Ganz ähnlich verhält es sich auch mit Änderungen des Rundfunkstaatsvertrag aus dem Jahr 2009, die dazu führen, dass mit Steuergeldern erstellte Inhalte der Öffentlich-Rechtlichen nach kurzer Zeit wieder aus dem Netz genommen werden müssen. Gerade habe ich selbst erfahren, was das bedeutet, als ich mich über eine Studie zu dem Einfluss von Medien auf Gerichtsbeschlüsse informieren wollte und dabei über Google auf einen vielversprechenden Artikel von 3Sat stieß:

http://www.3sat.de/specials/rechtbrisant/135345/index.html

Wenn man auf den Link klickt, wird man auf diese Seite umgeleitet:

Was YouTube und die Websites der Öffentlich-Rechtlichen gemeinsam haben

Das besonders Absurde an diesem Fall ist, dass der Beitrag über den Google-Cache ganz kurz angezeigt wird, bevor auf die Informationsseite umgeleitet wird. Wenn man bei der Umleitung schnell genug einen Screenshot erstellt, kann man den Beitrag sogar noch sichtbar machen. Daher ärgert man sich am Ende noch mehr, dass der Inhalt nicht verfügbar ist:

Was YouTube und die Websites der Öffentlich-Rechtlichen gemeinsam haben

 

So also sieht der neue Trend des “Depublizierens” aus. Jedenfalls stimme ich den Vertretern der Öffentlich-Rechtlichen in dem unten zu sehenden Zapp-Beitrag zu, dass die Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens kaum vermittelbar ist, da solche gesperrten bzw. gelöschten Inhalte mit unser aller Geld erstellt worden sind. Aber auch hier – ähnlich wie im erwähnten Fall von YouTube – wird die Ursache des Ärgernisses benannt, sodass der Groll in diese Richtung geleitet und Druck aufgebaut wird, der vielleicht auch zu Anpassungen dieses Vorgehens führen wird.

Video (8 min.):

via: netzpolitik.org

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