Kontrolle des Internets – to be continued …

Kontrolle des Internets - to be continued ...

Mahatma Gandhi hat mal gesagt:
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.”

Kennen Sie eco? Falls nicht:

eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. versteht sich als Interessensvertreter und Förderer aller Unternehmen, die mit oder im Internet wirtschaftliche Wertschöpfung betreiben. Es vertritt die Unternehmen in der Politik, fördert die Kommunikation der Marktteilnehmer untereinander und unterstützt sie bei der Vermarktung ihrer Produkte.

Interessanterweise hat dieser wichtige Verband am 24.09.2009 – also noch vor der Bundestagswahl – diese bemerkenswerte Pressemitteilung herausgegeben:

Umsetzung der Zugangserschwerung wird zur geheimen Kommandosache

eco kritisiert intransparentes Verfahren des Bundeskriminalamts

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. kritisiert das Vorgehen des Bundeskriminalamtes bei der Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen. Das Bundeskriminalamt erarbeitet ohne Rechtsgrundlage eine technische Richtlinie, weil das entsprechende Bundesgesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Statt diese Richtlinie dann wenigstens wie allgemein üblich offen mit den betroffenen Verbänden und Unternehmen zu diskutieren, wurde sie als Verschlusssache klassifiziert.

Dazu Oliver Süme, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco: „Am 2. Oktober lädt das Bundeskriminalamt die Unternehmen nach Wiesbaden ein, damit sie dort gegen die Abgabe einer Verpflichtung zur Geheimhaltung die Richtlinie entgegen nehmen. Eine Diskussion über technische Details ist dort ausdrücklich nicht erwünscht. Das Bundeskriminalamt kennt den Kreis der verpflichteten Unternehmen derzeit nicht, deshalb liegt der Gedanke nahe, dass die Veranstaltung vor allem diesem Zweck dienen soll. Wir fordern, dass die Unternehmen ihr Recht wahrnehmen können, sich in dieser Angelegenheit von Verbänden vertreten zu lassen. Eine Umsetzung der Zugangserschwerung als geheime Kommandosache ist jedenfalls nicht geeignet, das ohnehin geringe Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesetzesvorhaben zu stärken.“

Die technische Richtlinie enthält nicht die Liste der zu sperrenden Webseiten. Sie soll regeln, in welcher Form und nach welchem Verfahren die Sperrliste und die Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche zur Verfügung gestellt werden. Sie wurde vom Bundeskriminalamt als “VS-NfD” (Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch”) deklariert. Die Verbände der betroffenen Unternehmen dürfen die Richtlinie weder zur Kenntnis nehmen noch kommentieren. Auch die Stellungnahmen der Unternehmen dürfen nicht veröffentlicht werden.

(Die Fettmarkierung stammt von mir.)

Parallel liest man bei Heise von Plänen des Europarates, Provider stärker für Internet-Inhalte verantwortlich zu machen:

The promotion of Internet and online media services appropriate for minors

(…) 16.6. initiate work towards ensuring greater legal responsibility of Internet service providers for illegal content, whether or not this originates from third parties or users; this work may require the drafting of a new additional protocol to the Convention on Cybercrime; (…)

Das klingt zwar nicht hochverdächtig, aber so langsam muss man ja leider hochmisstrauisch werden.

Fazit: Es geht weiter … “Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Hoffen wir mal, dass wir im Internet den Übergang von Schritt 3 zu Schritt 4 schaffen werden.

Bildquelle: laverrue (CC-Lizenz)

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