Rechtswissenschaftler Thomas Hoeren u.a. über Urheberrecht, Kreative, Verwerter, Vergütung, Piraten …

In Gänze sehr lesenswertes Interview der brand eins mit dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Hoeren, in dem dieser aber noch stärker zwischen Buch- und Presse-Verlagen hätte differenzieren können:

Der Rechtswissenschaftler Thomas Hoeren über die Inflation der Manifeste zum Urheberrecht, vernünftige Richter und gierige Verlage

Aus Kreativen-Sicht u.a. interessant, weil es diesbezüglich ja jüngst eine Klage und reichlich Aufregung gab (“VG Wort will vorerst kein Geld an Urheber ausschütten“):

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Nehmen Sie etwa die großen Verwertungsgesellschaften VG Wort und Gema. Das sind eigentlich Organisationen für Autoren und Komponisten. Diese Gesellschaften sammeln große Mengen Geld ein von Unternehmen oder Privatleuten, als Gegenleistung dafür, dass urheberrechtlich geschützte Werke etwa im Radio gespielt oder privat kopiert werden dürfen. Jeder, der zum Beispiel einen USB-Stick, einen Kopierer oder einen Scanner kauft, zahlt über den Ladenpreis eine Geräteabgabe an die Verwertungsgesellschaften. Dieses Geld fließt aber nicht komplett an die Urheber, wie es eigentlich sein müsste. Auch Verlage und Musik-Label kassieren mit, ohne juristisch dazu einen Hauch von Berechtigung zu haben.

Wie kam es dazu?

Die Musik-Label etwa haben irgendwann entdeckt, dass die Gema über eine Sonderkonstruktion aus den Dreißigerjahren, die ausnahmsweise angewandt wurde, nicht nur Geld an Komponisten, sondern auch an Musikverlage ausgeschüttet hat. Das waren Unternehmen wie zum Beispiel Schott, die Musiknoten verlegt haben und keine Tonträgerhersteller waren. Die großen Label haben sich nach dem Zweiten Weltkrieg da rangehängt, haben sich zum Teil pro forma Musikverlage zugelegt oder selbst einen gegründet und gesagt, sie wollen auch Geld haben. Sie haben es bekommen und bekommen es bis heute, je nach Ausschüttung sind es rund 40 Prozent der Gesamtsumme.
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