Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG): von 2017 bis 2021 nur 1.550 Meldungen

»Demnach haben sich viel weniger Internetnutzer wegen ausbleibender Löschungen durch die Betreiber Sozialer Netzwerke beschwert als erwartet. Insgesamt seien seit 1. Oktober 2017 bis zum 23. Juni 2021 über 1.550 Meldungen beim Bundesamt eingegangen, teilte ein Behördensprecher auf Anfrage des Handelsblatts mit. Der Gesetzgeber war von rund 25.000 Meldungen und daraus resultierenden 500 Bußgeldverfahren im Jahr ausgegangen.«

(via)

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