Soziologie-Professor Dirk Kaesler über Autorenhonorare für wissenschaftliche Texte

Warum sind Zahlen, wie sie die Erfolgs-Autorin Kathrin Passig offengelegt hat, so wertvoll? Weil Malte Welding Recht hat. Er schreibt auf faz.net: Wir führen eine Scheindebatte, wenn wir über das Urheberrecht reden. Wir müssen über Geld reden.

Soziologie-Professor Dirk Kaesler über Autorenhonorare für wissenschaftliche Texte

Das Verhältnis von wissenschaftlichen Autoren und Verlagen vor diesem Hintergrund hat Prof. Dr. Dirk Kaesler Ende letzten Jahres beleuchtet. In seinem lesenswerten Beitrag skizziert er die geschichtliche Entwicklung von Honorarzahlungen an Autoren, kommentiert aktuelle Tendenzen auf dem Buchmarkt und bringt eigene Erfahrungen mit Publikationsprojekten ein:

Wohl bekomm’s! Über das Elend der Autorenhonorare für wissenschaftliche Texte

Zur Historie:
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Man kann es auf den Punkt bringen: Für den Verfasser wissenschaftlicher Werke, einen Gelehrten also, war es unter seiner Ehre, Geld für die Ergebnisse seines wissenschaftlichen Forschens bezahlt zu bekommen. Eine „Ehrengabe“ anzunehmen war jedoch einigermaßen akzeptabel. Dieses Denken beherrschte nicht nur die Gelehrten, ein „Honorarium“ erwarteten auch Advokaten, Ärzte und Apotheker: sie alle zählten sich ja nicht zu den Kaufleuten, die eine Ware gegen Geld eintauschten. Harald Steiner überschreibt dieses Kapitel seines Buches sehr zutreffend mit „Der Dualismus Geist und Geld“.
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Zur aktuellen Lage:
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Insgesamt scheinen wir uns auf jene Zustände zurückzubewegen, von denen oben in dem Zitat von Harald Steiner die Rede war: Das „Ehrengeschenk“ reduziert sich darauf, ein Exemplar des gedruckten Textes – sei es als Monografie, als Sammelband, als Lexikon, als Zeitschriftenheft – in den Händen zu halten und einen Eintrag in das eigene Schriftenverzeichnis machen zu können. Jenen, die es im wissenschaftlichen Betrieb geschafft haben, eine sichere Position zu erlangen, wird ohnehin oft und leichtzüngig gesagt, dass sie es ja wohl „nicht nötig“ hätten, sie müssten ja nicht davon leben, sondern bekämen eine – angeblich üppige – staatliche Alimentation für das Produzieren ihrer Texte.
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Eigene Erfahrungen:
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Für sämtliche Verwertungsrechte und Nutzungsarten an den Beiträgen erhalten wir vom Verlag zwei Freiexemplare des Werks sowie die Berechtigung, weitere Exemplare des Wörterbuchs für den eigenen Bedarf mit einem Rabatt von 30 Prozent des Ladenpreises zu beziehen sowie mit einem Rabatt von 25 Prozent andere Titel aus dem Verlagsprogramm zu kaufen! Die Beleg- und Autorenexemplare dürfen jedoch unter keinen Umständen weiterverkauft werden, das wird in § 4 der „Mitarbeitervereinbarung“ nachdrücklich festgehalten. Diese ist nicht unterschrieben, es ist auch kein Platz für die eigene Unterschrift, die „Vereinbarung“ ist ja auch „nur“ zur Kenntnis zu nehmen, das aber „verbindlich“.
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Bildquelle: Bert Bostelmann (CC-Lizenz BY-SA)

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