»Nach Zustimmung der zuständigen staatlichen Stellen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgiens, Liechtensteins und Südtirols ist die Anpassung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung nunmehr offiziell. Sonderzeichen im Wortinneren zur Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten werden nicht aufgenommen.«
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