BGH-Urteil – Drohnen-Bilder von Kunst verstoßen gegen Urheberrecht [Deutschlandfunk]

»Mit Hilfe von Drohnen gemachte Fotos öffentlich zugänglicher Kunstinstallationen sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs urheberrechtlich unzulässig. Mit der Veröffentlichung solcher Bilder habe ein Buchverlag in das den Urhebern zustehende Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der Werke eingegriffen, sagte der Vorsitzende Richter in Karlsruhe.«

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