Deutsche Reisedokumente sind in der Schweiz bis ein Jahr nach Ablauf gültig

Deutsche Reisedokumente sind in der Schweiz bis ein Jahr nach Ablauf gültig

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»Die Schweiz ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.«

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