»Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung verbietet Versammlungen die nicht ortsfest sind und mehr als zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmer zählen. Die meisten Corona-Maßnahmen-Proteste in Sachsen dürften also nicht stattfinden und trotzdem: Die Polizei schreitet nur selten ein und das, weil sie oft nicht einschreiten kann.«
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#dokuliebe via MDR